Mietbedingungen für Disco- und Showtechnik
1. Alle Preise verstehen sich rein Netto, zuzüglich 19 %
Umsatzsteuer. Der Mietservice basiert grundsätzlich auf Abholung ab
Lager Rossow bzw. Fretzdorf. Anlieferung oder ein anderer Abholort
muß speziell vereinbart werden.
2. Der Mietpreis gilt für 24 Stunden (ein Tag). Er gilt jeweils für
volle Tage, wobei die Mietgebühr auch dann voll zu zahlen ist, wenn
die tatsächliche und zeitliche Nutzung diesen Werten nicht
entspricht. Wird das Mietobjekt nicht vertragsgemäß zurück gegeben,
ist für jeden angefangenen Tag der volle Mietsatz zu zahlen.
3. Das Mietobjekt wird bei Vorbestellung bis 17 Uhr reserviert, nach
dieser Zeit kann das Mietobjekt an andere Interessenten weiter
gegeben werden, es sei, es wurde eine andere Abholzeit vereinbart.
4. Der Kunde bestätigt durch Unterschrift die Entgegennahme und den
einwandfreien Zustand der Geräte. Beschädigungen und
Funktionsstörungen, die bei der Rücknahme festgestellt werden, gehen
zu Lasten des Mieters, es sei denn sie sind auf normalen Verschleiß
zurück zu führen.
5. Der Mieter hat die Mietobjekte auch gegen Diebstahl zu sichern.
Bei unvollständiger Rücklieferung muß der Mieter für den Schaden
voll aufkommen und hat mindestens den Schätzwert zu tragen.
6. Für direkte und indirekte Schäden, die durch den Ausfall der
Mietgeräte entstehen, haftet die Firma FRANKS DISCO SERVICE auf
keinen Fall.
7. Die Firma FRANKS DISCO SERVICE bleibt uneingeschränkter
Eigentümer aller Mietgeräte. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung,
Veräußerung und Weitergabe ist nicht gestattet. Die Rechnungen sind
sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.
8. Scheinwerfer und Lichteffekte werden auf Wunsch mit Ersatzlampe
vermietet. Wird Diese benutzt, gilt dieses als Kauf.
Bei Tagesmietungen an den Wochentagen Montag bis einschließlich
Donnerstag (gilt nicht vor und an Feiertagen) gilt der Tagespreis x
0,7.